KfW 440 – Förderung Ladestationen für Privathaushalte
Ab dem 24. November 2020 können Sie sich bei der staatlichen Förderbank KfW einen Zuschuss für die private Ladestation Ihres Elektroautos sichern.

Was wird beim KfW-Programm 440 gefördert?
Beim KfW-Förderprogramm 440 wird die Anschaffung und Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Privatbereich gefördert. Sollten Sie vorhaben sich eine solche Station anzuschaffen und Sie erfüllen die notwendigen Anforderungen, können Sie die KfW-Förderung in Anspruch nehmen. Darin enthalten sind nicht nur die Kosten für die Wallbox selbst, sondern auch Aufwände für Installation, Standortanalyse und Inbetriebnahme. Diese müssen lediglich 900 Euro Gesamtkosten übersteigen.
Welche Punkte gilt es bei der KfW-Förderung zu beachten?
- Der Antrag für die Förderung muss VOR dem Kauf der Ladestation gestellt werden
- Pro Ladepunkt gibt es einen pauschalen Zuschuss von 900 €
- Die Förderung gilt für Eigentümer, Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter
- LIBREO Home und LIBREO itWheel erfüllen alle notwendigen Kriterien des KfW-Programms 440
- Ab dem 24.11.2020 kann der Zuschuss online bei der KfW beantragt werden
Voraussetzungen für KfW 440
- Der verwendete Strom darf ausschließlich aus Erneuerbaren Energien gewonnen werden. Entweder über Ihren Versorger oder z.B. Ihre eigene PV-Anlage.
- Die Ladestation wird nur für Stellplätze an Wohngebäuden gefördert und darf nicht öffentlich zugänglich sein.
- Die Ladeleistung muss genau 11 Kilowatt pro Ladepunkt aufweisen.
- Die Einbaumaßnahmen müssen von einem Fachbetrieb vorgenommen werden.

LIBREO Home und LIBREO itWheel werden gefördert
Wie bekomme ich den Zuschuss für die LIBREO Wallbox?
Wichtig ist, den Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens zu stellen. Dies können Sie einfach ab dem 24.11.2020 online über das Zuschussportal bei der KfW erledigen.
Nach ein bis zwei Tagen erhalten Sie von der KfW eine Bestätigung, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und der Förderungsantrag für Ihren privaten Ladepunkt genehmigt wurde.
Sobald Sie die Antragsbestätigung erhalten haben, können Sie mit der Umsetzung für Ihre Ladestation loslegen.
Nach Fertigstellung der Installation reichen Sie alle Rechnungen im KfW-Portal ein und erhalten daraufhin die Auszahlung ihrer Förderung.